|
 |
Sie können in der Krankenversicherung ein Krankentagegeld mit versichern. Die Zahlung dieses Tagegeldes endet jedoch, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung, sprich eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Es empfiehlt sich dringend als Ersatz für das Krankentagegeld durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung in derselben Höhe vorzusorgen.
Sollten Sie bereits über eine solche Absicherung verfügen, ist es sehr ratsam, diese zu überprüfen, ob sie von der Höhe noch ausreichend ist. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem Jahr 2002 abgeschlossen haben, lohnt sich ein Vergleich der Leistungen, da seitdem viele Versicherer die Bedingungen wesentlich verbessert haben. |