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Kalkulation der Beiträge |
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Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip
Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge in der PKV ist das Äquivalenzprinzip. Da-nach besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz. Je umfassender der Versicherungsschutz, je höher also die voraussichtlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind, desto höher sind auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV). Anders in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt es hier grundsätzlich nicht. Die Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet; eine Beziehung zum Umfang des Versicherungsschutzes besteht nicht. Konkret macht sich die Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Beitragskalkulation der PKV in vier Faktoren bemerkbar:
Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab. So ist z.B. ein Versicherungsschutz, der im Krankenhaus auch die Unterbringung im Einbettzimmer umfaßt, teurer als ein Versicherungsschutz, der nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließt. Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt mit dem Lebensalter. Deshalb hängen die Beiträge in der PKV auch vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn ab. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der PKV entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge. Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen sind, versicherungstechnisch gesprochen, zusätzliche Gesundheitsrisiken, die nach dem Äquivalenzprinzip oft nur dann versichert werden können, wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Beiträge (Risikozuschläge) bezahlt werden. Die Tarife werden für Männer und Frauen jeweils unterschiedlich kalkuliert. Wichtig ist: Es kommt immer auf die Verhältnisse zu Beginneines Versicherungsvertrages an. Dies ist Grundlage für die Beitragsberechnung. Treten zu einem späteren Zeitpunkt neue risikorelevante Tatbestände auf – insbesondere durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes –, dann hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge. Spätere Risikozuschläge sind also nicht möglich. Wird allerdings der Versicherungsumfang nachträglich erweitert, indem sich der Versicherte für einen anderen Tarif entscheidet, dann erfolgt für den erweiterten Versicherungsschutz erneut eine Risikobeurteilung. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz wird auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet.
Junge bilden Vorsorge fürs Alter
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. 80jährige Männer benötigen z.B. etwa achtmal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie 41jährige. Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen steigt zwischen dem 30sten und dem 80sten Lebensjahr um den Faktor 10 bis 12. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen. In der PKV treffen die Jungen deshalb rechtzeitig Vorsorge für die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten. In der Beitragsberechnung wird bereits einkalkuliert, daß mit dem Alter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. In der PKV wird hierfür eine Alterungsrückstellung gebildet (siehe hierzu Grafik 1).
Für die nächsten Jahrzehnte wird es tiefgreifende Veränderungen der Bevölkerungsstruktur geben. Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger Menschen. |
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